Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch
Tätowieren stellt laut § 224 StGB eine gefährliche Körperverletzung dar und bedarf daher einer Einwilligungserklärung, womit durch die Unterschrift der zu tätowierenden Person die Rechtsgrundlage geschaffen wird. Die zu tätowierende Person erklärt sich im Sinne des § 228 StGB damit einverstanden, dass die Fachkraft bei der Durchführung des Tätowierens einen Eingriff an Ihrem Körper vornimmt.